Rauchwarnmelder

Rauchwarnmelder (umgangssprachlich Feuermelder oder Rauchmelder) sind nicht nur seit dem 01.01.2018 in vielen Bundesländern Pflicht, sie retten auch Leben!

Wir installieren und warten Rauch- und Kohlenmonoxid-Warnmelder in Ihrer Wohnung, Haus, Ferienwohnung oder Wohnmobil.

Wir sind TÜV Zertifiziert nach DIN 14676!

Nach der Installation erhalten Sie von uns einen Gerätepass, in dem wir alles rund um Ihren Rauchwarnmelder dokumentieren.

Unser Service für Sie:

Rauchwarnmelder Installation
Rauchwarnmelder Wartung
Unsere Angebote

Rufen Sie uns doch einfach an! Wir beraten Sie kostenlos und unverbindlich!

Telefon: 📞 08142 – 580 30 38

Seit dem Jahr 2000 setzt sich das Forum Brandrauchprävention e.V. nicht nur für die Ausstattung aller Haushalte mit Rauchmeldern, sondern auch für die Förderung von Qualitätsstandards ein. Wegweisend für höhere Sicherheitsstandards von Geräten für den Langzeiteinsatz wurde bereits 2011 das Qualitätsmerkmal „Q“ eingeführt. Die novellierte Anwendungsnorm DIN 14676, die im Herbst 2012 veröffentlicht wurde, sieht auch für die Projektierung, Installation und Instandhaltung eine „Geprüfte Fachkraft für Rauchwarnmelder“ vor. Dank des zertifizierten Fachwissens wird diese Fachkraft für ein Höchstmaß an Sicherheit auf einer einheitlichen, normativen Grundlage sorgen.

Jeder Rauchwarnmelder muss dauerhaft mit folgenden Angaben gekennzeichnet sein:
• DIN EN 14604
• Name oder Handelszeichen und Adresse des Herstellers oder Lieferanten
• Herstellungsdatum oder Fertigungsnummer
• Vom Hersteller empfohlenes Datum für einen Austausch, wenn die übliche Wartung regelmäßig durchgeführt wurde
• Hinweise zum Tauschen der Batterie: Art oder Anzahl der vom Hersteller empfohlenen Batterien und der beim Auswechseln der Batterie unbedingt sichtbare Hinweis für den Benutzer: „Nach jedem Batteriewechsel ist der ordnungsgemäße Betrieb des Rauchwarnmelders unter Anwendung der Prüfeinrichtung zu prüfen.“

Zudem muss zum Rauchwarnmelder eine Anleitung geliefert werden, die Informationen über Anweisungen für Standortwahl, Montage und Wartung erhalten. Zusätzlich müssen auf dem Produkt das Symbol für die CE-Kennzeichnung sowie die Nummer des EG-Konformitätszertifikates angegeben sein.

Für Bayern gilt:
Rauchwarnmelder sind seit 01.01.2018 Pflicht in allen Schlafräumen, Kinderzimmern sowie alle Flure die als Rettungswege aus Aufenthaltsräumen dienen.